Eine Teilnahme an unserer direkten Demokratie erfordert auch das Wissen über die Institutionen, das Recht, die Wirtschaft und die politischen Prozesse in Bund, Kanton und Gemeinden. Die Mehrheit der Jugendlichen haben mit Erreichen des Stimmrechtalters keine oder ungenügende Kenntnis über unsere Institutionen und unseren Staat. Zwar ist Staatskundeunterricht bereits heute im Lehrplan verankert, doch unterrichtet werden diese Bildungsinhalte unzureichend, weil es zu wenig dafür vorgesehene Wochenstunden gibt. Wissen fördert Interesse, es ist deshalb unsere staatsbürgerliche Pflicht, die Jugendlichen auf diese Themen zu sensibilisieren.
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Alternative zur Staatskunde-Initiative
Liebe Parteimitglieder
Als Alternative zur Staatskunde-Initiative der Jungfreisinnigen Baselland könnte ich mir eine Initiative zur Einführung von Rechtskundeunterricht auf Sekunderschulstufe vorstellen.
Nicht nur politische Urteilskraft, sondern allgemein juristische ist für den mündigen Menschen in der modernen Gesellschaft wichtig.
Dabei könnte der Rechtskundeunterricht durchaus auch Grundzüge des Staatsrechts umfassen, dies neben Gebieten wie Zivil- oder Strafrecht.
Beim Eintritt in die Arbeitswelt durch Aufnahme einer Lehrstelle und bei Erreichen der Mündigkeit sind beispielsweise Themen wie Lehrvertrags-, Miet- oder Stipendienrecht von Interesse. Etwas später sind dann zum Beispiel Kenntnisse des Arbeitsvertrags-, des Gesellschaftsrechts (so für Jungunternehmer), des Ehe- und des Versicherungsvertragsrechts nützlich.
Eine Beschränkung eines Rechtskundeunterrichts auf den Bereich der Staatslehre dünkt mich nicht angebracht.
Hier noch ein kleines Wortspiel, dass den Kern meines Anliegens umschreibt:
Für den BÜRGER ist seine Funktion als BOURGEOIS (französisch für Bürger) wichtiger als diejenige als CITOYEN (französisch für Bürger).