Die Jungfreisinnigen Baselland trafen sich am 18. Januar 2010 zu ihrer Generalversammlung, um über die Abstimmungsthemen vom 7. März 2010 zu debattieren.
Kontrovers diskutiert wurden vor allem die Initiative zum Tierschutzanwalt und die kantonale Vorlage zur Änderung des Gastgewerbegesetzes. Die JFBL sehen nicht ein, warum der Bund mit einem Gesetz die Kantone zu etwas zwingen will, was bereits jetzt kantonal möglich ist, somit lehnt sie die Tierschutzanwalts-Initiative ab. Prävention bei Alkohol ist aus Sicht der JFBL ein wichtiges und dringendes Thema in unserem Kanton. Dies jedoch durch mehr Bürokratie und Einschränkungen in Gastrobetrieben zu erzwingen, ist der falsche Weg. Besser wäre hier ein verschärftes Bussensystem, für Betriebe, die Alkohol an unter 16-Jährige ausschenken.
Befürwortet wird der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Einstimmig unterstütz die JFBL die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4%. Für eine langfristig sichere und stabile 2. Säule ist eine Senkung unausweichlich. Die Jungen sollen nicht wegen Forderungen der Gewerkschaften bluten, deshalb empfehlen die Jungfreisinnigen ein JA zur Senkung des BVGMindestumwandlungssatzes am 7. März 2010.