Der heute (14. Juli 2009) publizierte Artikel in der BZ mit dem Titel „Jungfreisinnige geben sich eher jung als freisinnig“ scheint einige wichtige Punkte der JFBL (so die offizielle Abkürzung der eigenständigen Partei) auszublenden. Sicherlich hängt vieles vom individuellen Verständnis der Begriffe „freisinnig“ und „liberal“ ab. Die JFBL beurteilen jedoch immer alle gesellschaftlichen Vorgänge nach dem Grundsatz, dass die individuelle Freiheit von Personen nur insofern eingeschränkt werden darf, als unbedingt notwendig für ein sinnvolles und konstruktives Zusammenleben. Diesen Leitgedanken wenden die Jungfreisinnigen konsequent an und dürfen sich daher zu Recht als liberale Partei bezeichnen!
Das Credo des Individualismus zeigt sich auch im Demokratieverständnis: Nur weil sich andere Parteien und das Stimmvolk am Ende anders entscheiden lohnt es sich trotzdem für die wahren liberale Werte zu kämpfen.
Die Jungfreisinnigen bringen in aktuelle Diskussionen innovative Punkte ein, die nicht vergessen werden dürfen. Beispielsweise, dass Fotos von einem Richter geprüft werden müssen, bevor mutmassliche Straftäter an einen Internetpranger gestellt werden. Dies dient zum Schutze jedes Bürgers, solange nicht ein gefestigter Tatverdacht vorliegt. Für jeden Einzelnen gilt zu bedenken, dass auch bei der privaten Fotosammlung Bilder vorhanden sind, die eine Situation zu zeigen scheinen, die so nie geschehen ist.
Die Jungfreisinnigen Baselland verurteilen aufs Schärfste die Methoden der Strafverfolgungsbehörden via Internet mutmassliche Täter anzuprangern. Öffentliche Fahndungsfotos dürfen nach Ansicht der Jungfreisinngen Baselland nur durch gerichtliche Anordnung und bei schweren Straftaten erfolgen. Die Unschuldsvermutung gilt auch im Falle einer möglichen Ausschreitung. Methoden wie sie im Mittelalter angewendet wurden haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren. Ein Foto im Internet steht da für die Ewigkeit, da es nicht einfach nur gelöscht werden kann. Dies kann somit das Leben