Am 29.11.2009 stimmen wir über den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und die Änderung des Polizeigesetzes ab. Es ist vorgesehen Gewalttäter mit einem Rayonverbot zu belegen. Damit dürfen sie sich vor, währen und nach einer Sportveranstaltung nicht mehr in der Umgebung des Station sowie z.B. in der Nähe des Bahnhof SBB aufhalten. Wer sich nicht an das Rayonverbot hält kann verpflichtet werden sich jeweils auf einem Polizeiposten zu melden. Weiter ist auch ein vorsorglicher Polizeigewahrsam möglich.
Wir unterstützen ein konsequentes vorgehen der Polizei gegen Gewalttäter. Die Verhältnismässigkeit und die Rechtsstaatlichkeit muss aber gewahrt werden. Die Lage halten wir aber nicht für so schlimm, wie das meistens von den Medien dargestellt wird. An den meisten Spielen passiert nämlich rein gar nichts. Kleinere Schlägereien kommen leider machmal vor. Im Stadion befinden sich aber oft bis zu doppelt so viele Leute wie eine mittlere Gemeinde wie Pratteln Einwohner hat. Diese Verhältnisse müssen auch berücksichtigt werden.
Das Konkordat halten wir für rechtsstaatlich äusserst problematisch. Ein Rayonverbot ist eine einschneidende Strafe. So ist es zum Beipsiel mit einem Rayonverbot nicht mehr möglich währen einer Sportveranstaltungen in die Stadt zu gehen, da dabei die Sperrzone (St. Jokob oder Bahnhof SBB) durchquert werden müsste. Sportveranstaltungen finden fast an jedem zweiten Wochenende statt. Somit darf diese Stafe unserer Meinung nach nur verhängt werden, wenn die Schul des betroffenen eindeutig erwiesen ist. Dies ist mit dem Konkordat nicht der Fall. Denn für das Aussprechen eines Rayonverbots reicht schon die Aussage von privatem Sicherheitspersonal. Eine Beschwerdemöglichkeit gibt es praktisch nicht. Denn eine Beschwerde hat keine Aufschiebende Wirkung. Bis die Beschwerde vom Gericht behandelt wurde, ist die Strafe meistens schon fast verbüsst.
Weiter sieht das Konkordat vor das Aussprechen eines Rayonverbots an die privaten Sportvereine oder Stadionbetreiber zu melden. Der Betroffene hat nicht die Möglichkeit dies mit einer Beschwerde zu verhindern. Das halten wir aus Datenschutzgründen für sehr bedenklich.
Die Umsetzung bzw. Durchsetzung des Rayonverbots dürfte sehr schwierig werden, da unmöglich alle Personen kontrolliert werden können. Damit scheint die Massnahme auch untauglich.
Aus diesen Gründen lehnen die Jungfreisinnigen Baselland den Beitritt zum Konkordat und die Änderung des Polizeigesetzes entschieden ab.