Die Basler Staatsanwaltschaft stellte Bilder von 17 Personen ins Internet. Grund: Diese wurden verdächtigt, an “schweren Ausschreitungen” während oder nach dem Cup- Spiel zwischen dem FC Basel und FC Zürich teilgenommen zu haben. Kurz darauf konnten drei “mutmassliche Hooligans” erkannt werden.
1. Makel: Es handelt sich um mutmassliche Täter. Folglich wurden Bilder von Menschen ins Internet gestellt, bei welchen bis zum Richterspruch die Unschuldsvermutung gilt, sie aber dennoch als Täter behandelt wurden.
Die Bilder wurde gleich darauf aus der online- Bildergalerie entfernt.
2. Makel: Einmal aufgeschalten, können diese Bilder im Internet umher schwirren, selbst wenn die Staatsanwaltschaft diese aus der Galerie entfernte.
Diese Bilder wurden zudem nicht auf die eigene Website aufgeschalten. Nein, sie wurden auf einer fremden hochgeladen, namentlich die Photo- Plattform “flickr”. Angeblicher Grund: Gefahr einer Serverüberlastung. Laut der Informatikabteilung sei dies allerdings kein Problem.
3. Makel: Gehört es dir, so mache damit was du willst. Gehört es nicht dir, so gehört dies jemand anderem und der mache, was er damit wolle.
Pranger: Öffentlicher Ort der Schande.
4. Makel: Der Pranger diente als Strafinstrument, genauer zur Schaustellung von Straftätern, dessen Vebrechen bereits bewiesen (!) wurden. Hier hingegen wird der Pranger benutzt, bevor es zum Richterspruch kommt, sprich, bei blossem Verdacht wird man einem Millionenpublikum zur Schau gestellt.
5. Makel: Selbst Unschuldige oder Verwechslungen werden Opfer dieser Vorgehensweise.
Selbst wenn einige Erfolge erzielt werden konnten, ändert dies nichts an der Tatsache, dass diese Methode bedenklich wie auch verwerflich ist, denn wir leben nicht mehr im düsteren Mittelalter, als der Pranger unter Anderem wegen Ehebruch, Blutschande und Gotteslästerung als Bestrafung durch Zurschaustellung genutzt wurde.